Der Anlass – zunehmender Vandalismus – wird in der Beschlussvorlage zutreffend beschrieben, allerdings wird dort fälschlich behauptet, dass über den Schulhof des Erich Kästner Schulzentrums öffentliche Wegeflächen führen. Das ist nicht der Fall. Der von den Kindern und Jugendlichen sowohl für Unterricht im Freien als auch zum Aufenthalt während der Pausen genutzte Bereich ist teils durch Zäune, teils durch das Gebäude geschützt. Schulfremde Personen halten sich dort weder auf noch durchqueren sie das Gelände. Von Vandalismus betroffen ist der frei zugängliche Außenbereich, der genau aus diesem Grund auch von den Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebes im oben genannten Sinne nicht genutzt werden kann. Grund: Die Unübersichtlichkeit und Offenheit des Geländes führen dazu, dass die Schule dort ihre Aufsichtspflicht nur eingeschränkt wahrnehmen kann. Ein Fakt, der insbesondere für die Planung des Außenbereichs des Neubaus berücksichtigt werden muss. Der jetzt geschützte Bereich wird dann auf das heutige offene Schulgelände ausgesiedelt werden müssen, mit einer Änderung von Wegerechten als logische Konsequenz. Diese zeitliche Befristung spiegelt die geplante Satzung ebenfalls nicht wider. Es sei denn, der Schulträger plant den jetzigen Zustand beizubehalten, was eine massive Beeinträchtigung des Schulbetriebes zur Folge hätte.
Kommentar zur Satzung:
Die Nutzungszeiten und -regeln sind jetzt präzisiert, wobei die Schulleitungen des Erich Kästner Schulzentrums die Möglichkeit, zu festgelegten Zeiten das äußere Schulgelände außerhalb des Schulbetriebes zur Freizeitgestaltung zu nutzen, positiv wertet. Allerdings ist die Erwartung, dass durch Verbotsschilder, evtl. farbliche Markierungen und Aktivitäten von Schulleitungen und Hausmeistern dem Missbrauch Einhalt geboten werden kann, reines Wunschdenken. Allein die Kontrolle kann von dem genannten Personenkreis schon aus zeitlichen Gründen nicht geleistet werden. Negativ zu sehen ist, dass trotz extrem gewachsener Schülerzahlen und zunehmenden Bedarf an geschützten Außenflächen der Status quo von 1974 (Gründungszeit) festgeschrieben wird. Weiterhin gilt für das Erich Kästner Schulzentrum „die festgelegte Wegeverbindung ist auch außerhalb der“ Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit „zulässig“ – ein Ausschluss nur möglich, wenn besondere Veranstaltungen anstehen. Die Folge: Große Teile des Außenbereichs sind Tag und Nacht weiterhin allgemein zugänglich, die Möglichkeit einer kontrollierten Öffnung und Schließung während des Schulbetriebs als einzige sinnvolle Maßnahme, um den schulischen Bedarf zu entsprechen und auch den Vandalismus wirksam zu begegnen, wird weiterhin kategorisch abgelehnt.
Schule – eine „Begegnungsstätte“ für alle – eine Laatzener Spezialität, die – und das steht zu befürchten – auch nach dem Neubau eine höhere Wertigkeit hat, als die Qualitätsentwicklung des schulischen Zusammenlebens.