Zur Überraschung der anwesenden Vertreter des Erich Kästner Schulzentrums (Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) wurde gleich zu Beginn der Top 6 (Schulhofsatzung) von der Mehrheitsfraktion zurückgezogen, mit der Begründung, dieser sei noch fehlerhaft. Nächster Termin 20. Mai, entsprechend verschiebt sich der endgültige Ratsbeschluss auf den 27. Juni. Aussagen, wo und wie man nachbessern wolle, wurden nicht gemacht. Die Möglichkeit auf der Basis der existierenden Vorlage einen öffentlichen Diskurs zu führen, war offensichtlich nicht erwünscht. Für das Erich Kästner Schulzentrum ist diese Haltung nicht nur bedauerlich, sondern auch nicht mehr nachvollziehbar. Noch klarer – ein Affront!
Zum einen, weil bereits im Schulausschuss sowohl im öffentlichen Teil am 05. November 2018 als auch im nicht öffentlichen Teil am 22. November 2018 der im letzten Sommer konstatierte zunehmende Vandalismus und nächtliche Missbrauch des offenen Schulgeländes des Erich Kästner Schulzentrums nicht nur thematisiert worden, sondern auch die Dringlichkeit möglichst schnell und wirksam dem zu begegnen zumindest als Absichtserklärung hörbar war. In einem Arbeitskreis der Mehrheitsfraktion ist daraus die vorliegende Schulhof-satzung entstanden – ein zahnloser Papiertiger (siehe Kommentar zur geplanten Schulhofsatzung), oder, das Bild ließe sich erweitern, eine Festschreibung der Geschichte vom Wettlauf zwischen Hase und Igel, bei dem bedauerlicherweise Schulleitung, Hausmeister und Polizei die Rolle des Hasen haben. Teilhabe der Betroffenen an der Formulierung einer realitätsbezogenen Nutzung – Fehlanzeige; Demokratie leben? nur im geschlossenen Kreis.
Das Vertagen auf Mai hat auch zur Folge, dass weiterhin die eigentliche Ursache – weiträumiges, jederzeit und für jedermann (auch frau) zugängliches Außengelände der Schule – bewusst ignoriert wird und, was noch schlimmer ist, keine Konsequenzen für die Planung des Schulhofes in Bezug auf den Neubau zu erwarten sind.
Womit wir bei Top 5 angelangt wären. Der Wunsch von Eltern und Schülerinnen und Schülern des Erich Kästner Schulzentrums, zumindest als beobachtende Gäste dem Auswahlgremium beiwohnen zu können, wurde schnell mit dem Hinweis auf Rechtsbedenken abschlägig beschieden. Die Behauptung eines Ausschussmitgliedes, die Vorstellung der Schulen sei ja in der Ausschreibung erfasst, ist sachlich falsch. Weiterhin strittig bzw. unklar bleibt: die tatsächliche bauliche Realisierung sowie die Nutzungsmöglichkeiten der äußeren Fläche – wird ein geschützter, abschließbarer Pausenhof wieder möglich oder ist (Wunsch Mehrheitsfraktion) das Außengelände stets geöffnetes „Scheunentor“ zur Freude von Hund, Fahrrad und Partygästen.
Abschließend zeigt ein Blick auf die Zusammensetzung und Mehrheitsverhältnisse dieses Gremiums, das die Entscheidung für die Vergabe vorbereiten soll, dass schulspezifische Fachkompetenz definitiv kein Auswahlkriterium ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.